AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Prozesslab.ai

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02. November 2025

Wichtiger Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tom Lohuis von Prozesslab.ai und ihren Kunden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Anbieter

Prozesslab.ai
Inhaber: Tom Lohuis
Ohmstiege 6
48455 Bad Bentheim
Deutschland

E-Mail: kontakt@prozesslab.ai
USt-IdNr.: DE342089654

(nachfolgend „Anbieter" oder „Prozesslab.ai" genannt)

1.2 Geltung für Unternehmer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen ausschließlich für gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeiten in Anspruch nimmt. Verbraucher sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

1.3 Ausschließliche Geltung

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Begriffsbestimmungen

Im Folgenden bezeichnet:

  • „Kunde" oder „Auftraggeber": den Vertragspartner des Anbieters
  • „Leistungen": sämtliche vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung
  • „Setup": die einmalige Einrichtung und Konfiguration von Automatisierungslösungen
  • „Betreuung": die laufende Wartung und Optimierung implementierter Systeme

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich der KI-Automatisierung für Agenturen, Dienstleister und mittelständische Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Analyse bestehender Geschäftsprozesse und Identifikation von Automatisierungspotenzialen
  • Konzeption und Implementierung maßgeschneiderter KI-Automatisierungslösungen
  • Integration von KI-Tools und Workflow-Automatisierung (z.B. Make.com, Zapier, n8n)
  • Anbindung und Konfiguration von CRM-Systemen, Projektmanagement-Tools und anderen Softwarelösungen
  • Dokumenten-Automatisierung und intelligente Datenverarbeitung
  • Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden
  • Laufende Betreuung, Wartung und Optimierung implementierter Systeme

2.2 Art der Leistungserbringung

Die Leistungen werden als Dienstleistung erbracht. Der Anbieter schuldet keine Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (wie beispielsweise bestimmte Umsatzzahlen, Zeitersparnisse oder Kostensenkungen), sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach dem Stand der Technik.

2.3 Keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass der Anbieter dem Kunden gegenüber keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Angaben zu möglichen Zeiteinsparungen oder Effizienzsteigerungen in Marketingmaterialien stellen keine Garantie dar, sondern dienen der Veranschaulichung typischer Anwendungsszenarien.

2.4 Externe Software und Drittanbieter

Für die Umsetzung der vereinbarten Automatisierungslösungen ist regelmäßig der Einsatz externer Software, Lizenzen oder SaaS-Lösungen (z.B. OpenAI, Make.com, Zapier, verschiedene CRM-Systeme) erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Verträge mit den jeweiligen Anbietern eigenständig und auf eigene Rechnung abzuschließen. Diese Drittanbieter handeln weder im Auftrag noch als Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Die Kosten für externe Software und Lizenzen trägt der Kunde zusätzlich zur vereinbarten Vergütung des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden bei der Auswahl geeigneter Tools beraten, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Preisgestaltung dieser Drittanbieter-Lösungen.

2.5 Drittplattformen und Account-Sperrungen

Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Google oder andere Dienste können im Einzelfall Kampagnen, Accounts oder Integrationen des Kunden ohne Nennung von Gründen temporär oder dauerhaft sperren oder einschränken. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in solchen Fällen unberührt. Der Anbieter wird sich nach besten Kräften um eine Wiederherstellung bemühen, kann dies jedoch nicht garantieren.

2.6 Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer oder freier Mitarbeiter, zu bedienen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

2.7 Leistungsbestimmungsrecht

In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Dienstleistungsvertrages steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit der konkrete Leistungsumfang nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Ein Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass der Kunde bei Prozesslab.ai anfragt oder von Prozesslab.ai auf eigenes Verlangen kontaktiert wird. Im Rahmen eines Telefongesprächs, einer Videokonferenz oder eines persönlichen Gesprächs wird dem Kunden vom Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches dieser annehmen kann.

3.2 Auftragsbestätigung

Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail, die den Vertragsschluss bestätigt und die wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit) zusammenfasst.

3.3 Aufzeichnung von Gesprächen

Im Fall von fernmündlich oder per Videokonferenz abgeschlossenen Verträgen willigt der Kunde ein, dass der Anbieter das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke sowie im Streitfall als Nachweis verwendet.

§ 4 Preise und Vergütung

4.1 Vergütungsstruktur

Für die Leistungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot vereinbarte Vergütung. Die Vergütung setzt sich typischerweise zusammen aus:

  • Setup-Pauschale: Einmalige Gebühr für die Einrichtung und initiale Konfiguration
  • Monatliche Betreuungspauschale: Laufende Kosten für Wartung, Support und Optimierung
  • Optional: Stundenbasierte Leistungen: Für zusätzliche Anforderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs

4.2 Preisangaben

Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für externe Software, Lizenzen oder API-Nutzung sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden separat zu tragen.

4.3 Preisanpassung

Bei Laufzeitverträgen ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Der Kunde wird über eine Preisanpassung mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich informiert. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht binnen 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu.

§ 5 Zahlung und Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt:

  • Setup-Pauschale: Fällig unmittelbar nach dem Onboarding-Termin
  • Monatliche Betreuung: Jeweils im Voraus zum Monatsersten

Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsziele vereinbart wurden.

5.2 Zahlungsweise - SEPA-Lastschriftverfahren

Die Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens oder über einen externen Zahlungsdienstleister (z.B. CopeCart, Stripe).

Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, eine gültige SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das SEPA-Lastschriftmandat.

5.3 Verzug und Mahnkosten

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit gestattet, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, in dem erforderlichen Ausmaß an der Erbringung der Leistungen mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
  • Zeitnahe Rückmeldungen auf Anfragen des Anbieters
  • Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (Internetzugang, Browser, ggf. VPN-Zugang)
  • Rechtzeitige Freigabe von Konzepten, Testversionen und Implementierungen

6.2 Bereitstellung von Materialien

Werden Materialien zur Bearbeitung vom Anbieter angefordert (z.B. Texte, Bilder, Zugangsdaten, Prozessbeschreibungen), sind diese spätestens binnen 5 Werktagen ab Aufforderung bereitzustellen. Erfolgt dies nicht, ist der Anbieter berechtigt, das Setup mit den vorhandenen Materialien abzuschließen oder die Arbeiten bis zur vollständigen Bereitstellung zu unterbrechen.

6.3 Abnahme und Revisionen

Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach Übergabe die Abnahme schriftlich oder per E-Mail verweigert bzw. Verbesserungswünsche äußert. Es sind bis zu 3 Revisionsrunden beim Setup möglich. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden als Zusatzleistungen gesondert berechnet.

6.4 Folgen unterlassener Mitwirkung

Ist der Anbieter an der Leistungserbringung gehindert, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 10%) zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer ersparter Aufwendungen bleibt beiden Parteien vorbehalten.

6.5 Rechte an bereitgestellten Materialien

Der Kunde versichert, dass sämtliche zugelieferte Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Nutzung dieser Materialien geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss bzw. dem individuell vereinbarten Starttermin. Die Leistungserbringung beginnt nach vollständiger Zahlung der Setup-Pauschale und Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden.

7.2 Mindestlaufzeit und Verlängerung

Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist
  • Eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz Abmahnung dauerhaft nicht erfüllt
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter wegen Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 10%).

7.4 Archivierung nach Vertragsende

Wenn das Projekt durch den Kunden oder den Anbieter beendet wird, werden die im Setup erstellten Werke bis zu 6 Monate archiviert. In dieser Zeit hat der Kunde die Möglichkeit, den Anbieter erneut zu beauftragen, ohne eine neue Setup-Pauschale zahlen zu müssen. Nach Ablauf von 6 Monaten werden alle Daten und Konfigurationen beim Anbieter gelöscht.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. ab Erbringung der Dienstleistung. Bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit besteht kein Gewährleistungsanspruch.

8.2 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Bei Übernahme einer Garantie

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden.

8.3 Keine Haftung für Drittinhalte

Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, verwendete Schlüsselwörter, Texte oder Materialien. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.

8.4 Datenverlust

Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Urheberrecht des Anbieters

Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werke (insbesondere Konzepte, Workflows, Automatisierungen, Skripte, Dokumentationen, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Anbieters.

9.2 Nutzungsrecht des Kunden

Der Anbieter räumt dem Kunden an den erstellten Werken ab vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein. Der Kunde darf die Werke ausschließlich für die vereinbarten Zwecke im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs nutzen.

9.3 Einschränkungen

Die Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Verwertung der vom Anbieter erstellten Werke an oder durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Workflow-Konfigurationen, Automatisierungsskripte und Schulungsunterlagen.

9.4 Nutzungsrechte des Anbieters

Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, anonymisierte Daten und Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit für interne Zwecke (Produktverbesserung, Mitarbeiterschulung) sowie zu Marketingzwecken zu nutzen, soweit keine personenbezogenen oder geschäftskritischen Informationen des Kunden erkennbar sind.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Datenschutz

Im Zuge der Zusammenarbeit erhalten beide Parteien Zugang zu personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.

10.2 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

10.3 Aufzeichnung von Gesprächen

Es können geschlossene (Video-)Gespräche zwischen dem Anbieter und dem Kunden aufgezeichnet werden. Der Kunde willigt der Aufnahme von (Video-)Gesprächen zu Dokumentations- und Schulungszwecken zu. Aufzeichnungen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden öffentlich gemacht. Der Kunde kann der Aufzeichnung künftiger Gespräche jederzeit schriftlich widersprechen.

§ 11 Referenznennung

11.1 Referenzrecht des Anbieters

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und Logos als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen und Marketingmaterialien zu nennen. Der Anbieter ist hierzu nicht verpflichtet.

11.2 Widerspruchsrecht

Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Anbieter wird die Referenz dann binnen 30 Tagen von allen zugänglichen Medien entfernen.

11.3 Bewertungen

Der Kunde darf nur mit vorheriger Einwilligung des Anbieters eine öffentliche Rezension oder Bewertung über diesen abgeben.

§ 12 Änderung der AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Widerrufsrecht

Da der Anbieter ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB kontrahiert, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

13.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Bad Bentheim. Erfüllungsort ist Bad Bentheim.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.4 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie diese Schriftformklausel selbst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für Änderungen des Leistungsinhalts, die im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB erfolgen.

13.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 02. November 2025

Version: 1.0

Kontakt bei Fragen zu den AGB:

Prozesslab.ai
Tom Lohuis
Ohmstiege 6, 48455 Bad Bentheim
E-Mail: kontakt@prozesslab.ai